18. Sparkasse Göttingen CUP 2023

Turnierauschreibung 2019

Es gelten die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen sowie die Satzungen und Ordnungen des DFB mit folgenden Ergänzungen:

1. Mannschaften / Anzahl der Spieler
Während eines Turnierspiels dürfen maximal 22 Spieler eingesetzt werden. Die zum Einsatz berechtigten 22 Spieler sind spätestens 30 Minuten vor dem Spiel eines jeden Tages auf dem Spielbericht einzutragen. Die gemeldeten Spieler dürfen während eines Turnierspiels auch aus- und wieder eingewechselt werden.

In Anlehnung an die Torwartregeln darf der Torwart gewechselt werden.
Es dürfen maximal zwei Gastspieler je Mannschaft und je Spiel eingesetzt werden. Die Gastspielerlaubnis muss mit dem Spielberichtsbogen vorgelegt werden.

2. Turniermodus
Vorrunde:
Vier Gruppen mit jeweils vier Mannschaften. Jeder gegen jeden, wobei sich die beiden Erstplatzierten für das Viertelfinale qualifizieren. Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis, ist auch dieses gleich entscheidet zunächst die Anzahl der mehr erzielten Treffer. Ist auch diese gleich entscheidet der direkte Vergleich. Sollte auch hier kein Sieger hervorgegangen sein, entscheidet das Los. Die vier Dritt- und Viertplatzierten der Vorrunde spielen eine Platzierungsrunde mit einem weiteren Testspiel aus.

Finalrunde:
Beginn der Endrunde ist das Viertelfinale. Es wird im K.O. – System gespielt. Sollte nach Ende der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt sein, folgt sofort ein Elfmeterschießen zur Spielentscheidung. Hierzu treten fünf Schützen pro Mannschaft an. Kann dabei keine Mannschaft eine Entscheidung herbeiführen, wird das Elfmeterschießen abwechselnd mit einem Schützen pro Mannschaft („Sudden Death“) bis zur Entscheidung fortgesetzt.

3. Spielzeit, Verwarnung, Zeitstrafe und Feldverweis
Die generelle Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Bei Feldverweis nach wiederholter Verwarnung (Gelb-Rot), ist der Spieler für das betreffende Spiel nicht mehr zum Einsatz berechtigt.
Bei Feldverweis auf Dauer (rote Karte) erfolgt eine Verbandsmeldung. Die Sperre richtet sich nach der Entscheidung der zuständigen Verbandsinstanzen.

4.Turnierleitung
Entscheidungen über Veränderungen im Turnierablauf und Unstimmigkeiten trifft endgültig und unanfechtbar die Turnierleitung.
Veränderungen im Turnierverlauf (z.B. Verlegungen der Anstoßzeiten einzelner Spiele, Spielplanänderungen, Spielortverlegung) sind durch organisatorische oder witterungsbedingte Einflüsse und höhere Gewalt oder sonstige Einflüsse jederzeit möglich. Ein witterungsbedingtes Ausweichen auf Kunstrasenplätze ist jederzeit möglich. Die Teilnehmer werden daher angehalten, jeweils geeignetes Schuhwerk für Rasen- und Kunstrasen bereit zu halten.

Jede Mannschaft hat für jeden Turniertag zwei Trikotsätze in unterschiedlichen Farben bereit zu halten. Die jeweils als Gastverein genannte Mannschaft hat im Zweifel die Trikotfarbe zu wechseln (vorherige Abstimmung!).

Von beiden Mannschaften gewünschte und abgestimmte Änderungen der Anstoßzeiten oder des Spielortes, sind der Turnierleitung spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Spieltermin per Mail mitzuteilen.
Die Turnierleitung entscheidet im Zweifel auch über etwaige Wertungen der Spiele. Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter dürfen dabei keine Rolle spielen.

Göttingen, im April 2019
FEST GmbH